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THS und Evonic-Wohnen fusioniert - Vivawest gegründet.
Anzeichen von Krise bei der Private Equity-Finanzierung der deutschen Wohnungswirtschaft
(12. Dezember 2011)

Unter dem Namen Vivawest formen gerade jetzt der Evonic-Konzern und die THS-Wohnen eine neue Immobiliengesellschaft mit 130 000 Wohnungen. Wenn die EU-Kartellbehörde zustimmt, geht das neue Unternehmen Anfang 2012 an den Start. Es entstehe das drittgrößte Wohnungsunternehmen in Deutschland, sagte Evonic-Chef Klaus Engel am Freitag bei einer Belegschaftsversammlung in Duisburg. Evonic konzentriert sich auf dem Weg an die Börse auf sein Kerngeschäft, die Spezialchemie, und hatte deshalb für seine Immobilientochter Partner gesucht.

Die bisherige Evonic-Wohnen steuert etwa 60 000 Wohnungen bei, die THS-Wohnen 70 000 Einheiten. THS-Wohnen gehört je zur Hälfte Evonic und der Bergbaugesellschaft IG BCE. Im Wohnungsbestand sind viele ehemalige Zechenwohnungen. Das neue Unternehmen mit starkem Einfluss der Mitbestimmung soll auch in Zukunft unter sozialen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden, hieß es weiter.

Das neu formierte Unternehmen beschäftigt 1800 Mitarbeiter und führt Kundencenter in 14 Städten mit einem Verwaltungssitz in Gelsenkirchen. Um das Unternehmen bekannt zu machen, werde der von Evonic gesponserte deutsche Fußballmeister Borussia Dortmund bei drei Heimspielen im Februar und März nächsten Jahres mit Vivawest-Trikots auflaufen.

So weit die dpa am 3./4. November 2011.

Die Wahrheit ist, hier hat etwas nicht funktioniert. Was hier offensichtlich nicht funktionierte, das sind zwei Verkäufe, von denen die Managements von Evonic-Wohnen und von der THS vor noch gar nicht so langer Zeit geträumt haben. Evonic träumte von einem Verkauf von 100% Evonic-Wohnen, um mit mehr disponiblem Kapital das zu tun, was Evonic nach dpa will, nämlich "sich auf dem Weg an die Börse auf sein Kerngeschäft, die Spezialchemie", zu konzentrieren. Auch die Erlöse aus dem Verkauf der THS-Wohnungen, die bisher schon hälftig Evonic gehörten, hätten natürlich zu einer Konzentration von Kapital "auf das Kerngeschäft" beigetragen. Die IG BCE stand einem Verkauf auch ihrer Anteile zumindest anfangs mit Interesse gegenüber, so war im Vorlauf der Fusion zu hören gewesen. Sie hatte Interesse daran, ihr in den Immobilien der THS im Ruhrgebiet ziemlich wenig disponibles Vermögen für die Streikkasse, so hieß es, locker zu machen. Das ist nun nicht passiert. Die Eigentumsverhältnisse sind unverändert die alten, und du liebe Güte, die Eigentümer lassen sich sogar so zitieren: "Das neue Unternehmen mit starkem Einfluss der Mitbestimmung soll auch in Zukunft unter sozialen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden." Die Mitbestimmung wird auf die ganze neue Firma "VivaWest" augedehnt und die sozialen und technischen Standards der beiden Bergbau-Wohungsunternehmen erhalten werden. Die Mieterinnen und Mieter von Evonic und THS, aber nicht nur sie, wird die Nachricht freuen.

Es ging hier nicht um einen Peanuts-Deal, sondern um die Zukunft von 130 000 Wohnungen. Ob es den Gewerkschaftern der IG BCE im November 2011 mit der Fusion gelang, eine wohnungswirtschaftliche Überraschung von historischer Tragweite zu landen und ein Exempel zu statuieren, das wird sicher durchsickern. Im Trend der letzten 10 Jahre hätte gelegen, solch große Bestände aus NRW an Finanzinvestoren vom Typ Terra Firma oder Goldmann Sachs zu verkaufen, siehe den Verkauf des RWE-Wohnungsunternehmens Viterra an die Terra-Firma-Tochter Deutsche Annington 2006 oder siehe den Verkauf der LEG an die Whitehall-Fonds von Goldmann Sachs 2009. Nun hat der Trend aber einen Knick bekommen. Ich möchte lieber glauben, dass die anschwellende Flut von Enthüllungen über das systematisch miese Treiben von Private Equity Investoren im Wohnungssektor generell und die beginnende Organisation von Widerstand in den Siedlungen und bei den Mietervereinen des Ruhrgebiets speziell den Knick und den Sinneswandel bei den Unternehmensvorständen herbei geführt haben, der dafür die Voraussetzung war. Aber so ganz vertrauen mag ich meinem Glauben nicht. Ich denke, dass ein gehöriges Schwächeln der Private Equity-Branche auf den deutschen Mietwohnungsmärkten dazu kam, wenn es nicht sogar vollständig für den Sinneswandel ursächlich ist. Der Brocken Evonic-Wohnen/THS konnte nicht mehr gestemmt werden. Der internationale Finanzmarktkapitalismus glaubt derzeit den Geschäftsmodellen der Private Equity-Investoren für die deutschen Wohnungsmärkte nicht mehr. Er stellt nicht mehr die immens großen Kredite für die Transaktionen und die üblichen Strukturierungen zur Verfügung. Dafür mehren sich die Anzeichen.

Seit einiger Zeit recherchiert der Experte für Private Equity im Wohnungssektor, Knut Unger, die Schwierigkeiten des Fondsmanagers von Terra Firma, Guy Hands, die Prolongation der Kredite in der Höhe von 4,9 Milliarden Euro auf den Weg zu bringen, mit denen Viterra für die Deutsche Annington aufgekauft wurde. Die Rückzahlung der Kredite ist 2013, also gut in einem Jahr, fällig. Unger fand Berichte darüber, dass Hands gerade versucht, die hunderte oder tausende Besitzer der verbrieften Schuldverschreibungen per Anzeige in einem Blatt für Announcements der Dubliner Börse zu finden, vermutlich um mit ihnen über einen Umtausch der alten Hypothekenbriefe in neue zu reden. Die Einzweck-Gesellschaften bzw. Briefkastenfirmen mit ihren schönen Fantasienamen, über die Hands seine Verbriefung organisierte, haben wohl keinen Cent, den sie an die Anleger zurückzahlen könnten oder wollten. Die Mieten in den Annington-Beständen und die Kürzungen von kostenträchtigem Personal und Instandsetzung fütterten die Fonds-Eigentümer und sorgten für die Bedienung der Zinsen für die ausgereichten Pfandbriefe. Für viel mehr dürfte es nicht gelangt haben. Weder bei der Deutschen Annington noch in Hands' Vermögen selbst dürfte genug zu finden sein, um alle Pfandbriefe oder auch nur einen kleineren Teil davon tilgen zu können. Können Hands und die Deutsche Annington nicht tilgen, sieht es nach Insolvenz aus.

Bis Mitte 2012 muss auch die Immobilienfirma Prelios, die in Deutschland etwa 400 Leute beschäftigt, rund 500 Millionen Euro refinanzieren. Nach dem gescheiterten Verkauf der Wohnungsgesellschaft Baubecon hat Prelios das eingesetzte Eigenkapital von 93 Millionen Euro vollständig abgeschrieben, berichtete die "Immobilien Zeitung" vor wenigen Tagen. Die wirtschaftliche Kontrolle der Baubecon läge inzwischen bei Barclays Capital. Der "Immobilien Zeitung" wurde außerdem eine interne Mitarbeiterinformation der deutschen Prelios-Geschäftsführung zugespielt. In dem vierseitigen Schreiben nimmt die Geschäftsführung zu den Problemen der Firma Stellung. Dort heißt es u.a., dass "die gesamte Finanzierung unseres Unternehmens in Höhe von rund 500 Millionen Euro neu strukturiert und auf 'eigene Füße' gestellt" werden müsse. Das liegt daran, dass die finanziellen Garantien des ehemaligen Prelios-Hauptaktionärs Pirelli Mitte 2012 auslaufen. Außerdem erfahren die Mitarbeiter, dass ihr "Solidaritätsbeitrag" (Gehaltsverzicht von 2009) nicht zurückgezahlt wird. Auch das riecht nach erheblichen Schwierigkeiten, die Banken nur mit erheblichen Aufschlägen für Risiken, wenn überhaupt, zu schultern bereit sein dürften.

Dazu passt, dass ebenfalls vor ein, zwei Wochen zwei weitere Experten des Real Estate Private Equity in Deutschland, Ralph Winter und Nico Rottko, beginnen, schwarz für die Branche zu sehen. Ihre Pressemitteilung zur Gründung eines Forschungsverbundes zur Untersuchung von sog. Distressed Real Estate Dept kulminiert gewissermaßen in den Sätzen, mit denen sich Ralph Winter zitiert sehen will: "Fremdkapital wird von Banken überhaupt nicht mehr oder nur noch für Investitionen mit sehr niedrigem Risiko angeboten. Dieser Zustand wird sich noch verschlechtern und zu einem steilen Anstieg notleidender Immobilienportfolien führen. Die Banken können aufgrund der ihnen auferlegten Eigenkapitalmindestanforderungen dem öffentlichen Anspruch der ausreichenden Kreditversorgung nicht mehr nachkommen. Die Finanzierung von Immobilieninvestitionen, wie wir sie kennen, ist Vergangenheit und niemand kann derzeit die genauen Auswirkungen auf die Märkte erkennen (The New Normal)", sagte Ralph Winter. Ausdrücklich gab er "ausländischen" Investoren ein Stück Mitschuld an der Malaise: "Ausländische Investoren haben zunächst ohne eine wirkliche Marktexpertise zu teuer eingekauft, um dann fälschlicherweise zu denken, sie könnten ihre Immobilien ohne eine Präsenz im Markt erfolgreich managen", so Winter. "Im Ergebnis sehen wir nun eine Vielzahl an Portfolien, die den Kapitaldienst aus sich selbst heraus nicht mehr bedienen können. Rottko kritisiert dieselben Private Equity-Investoren und bezeichnete sie als solche, "die Immobilien ihren Wert durch ein falsches Management entziehen."

Der Markt brauche innovative Lösungen für die Bewältigung des bevorstehenden Finanzierungsstillstandes, meinte Winter noch. Deswegen will man gemeinsam "praxisnah" forschen. Es ist aber nicht sehr wahrscheinlich, dass sich nur durch "Lösungsansätze für die Kommunikation zwischen Banken und Investoren" die Krise der Real Estate Private Equity-Branche zurückdrehen lässt, wie Winter und Rottko optimistisch annehmen. Wahrscheinlich ist doch eher ihr sehr schmerzhafter Absturz. Er ist nach meiner Meinung auch fällig.

 

Rettungsschirm für Wohnungen in Heuschrecken-Hand? Der falsche Begriff, die Backen zu weit aufgeblasen und nicht wert in der Enquetekommission I "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und Neue Finanzinvestoren" des Landtags NRW debattiert zu werden
(22. November 2011)

Seit etwa fünf Jahren haben die Mietervereine des Mieterforums Ruhr Eigentümer aus dem internationalen Finanzmarktspektrum konsequent auf die Anklagebank gesetzt. Doch stehen internationale Private Equity-Fonds mit Mietwohnungsbesitz noch längst nicht genug im Focus der aktuellen "Wut" auf die Finanzmärkte, obwohl sie dabei sind, alte Freunde, die großen, ehemals einigermaßen sozial rücksichtsvollen Vermieter von Sozialwohnungen in NRW weitgehend da heraus zu verdrängen und heraus zu kaufen. Wenn wir ehrlich sind, wissen wir nicht wirklich, wie wir die Fonds da wieder raus kriegen.

Die Ansage des Mieterforums Ruhr

Außer Publizistik, der Ermutigung zu Klagen gegen rechtsfehlerhafte Nebenkostenab-rechnungen und Mieterhöhungen ist dem Mieterforum auch noch nicht so richtig viel Aufmunterndes eingefallen. Und dann eben der "Rettungsschirm".

Es muss den Kritikern des finanzmarktabhängigen Wohnungsinvestments in Deutschland jede öffentliche Diskussion recht sein, die Ideen zur Eindämmung der internationalen Finanzkapitalfonds und ihres auf Extremprofite gepolten Fondsmanagements beisteuert. Wenn es um Rettung geht, bietet sich eine Überprüfung der von CDU/FDP veranlassten Eingliederung des Sozialen Wohnungsbauvermögens des Landes NRW von immerhin 180 Milliarden Euro in die NRW.BANK auf den ersten Blick an. Eine öffentliche Überprüfung forderte jüngst der DMB NRW, wesentlich auf Initiative des Mieterforums Ruhr. Das Wohnungsbauvermögen war in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Stütze sozialen Wohnungsbaus in NRW und ist es noch. Es ist einfach demokratisch, die öffentliche politische Debatte darum zu suchen. Und natürlich auch deswegen, weil so eine Überprüfung auch in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung steht.

Das soziale Wohnungsbauvermögen NRW

Aber was ist mit dem Wohnungsbauvermögen überhaupt anzufangen? Dass sich aus dem Wohnungsbauvermögen heraus ein starker "Rettungsschirm" für insolvente oder stark heruntergewirtschaftete Private Equity-Wohnungen schneidern ließe, halte ich auf kurze oder mittlere Sicht für nicht möglich. Das Geld aus dem Wohnungsbauvermögen - ob nun als selbständige Institution oder in der NRW.BANK verwaltet - wird nicht spontan nach politischem Gusto, sondern nach Gesetz, Antrags- und Förderrichtlinien vergeben. Ein ausgesprochen rechtsstaatliches Verfahren, an dem man besser nichts ändert. An den Förderrichtlinien und -verfahren hat sich in den letzten 10 Jahren nichts Grundlegendes geändert. Für 2012 ist ebenfalls nichts entscheidend Neues in Planung. So sagen das wenigstens kundige Mitarbeiter der NRW.BANK, Bereich soziale Wohnungsbauförderung, und des Ministerums für Bauen, Wohnen, Verkehr .....

Nach den Förderrichtlinien des sozialen Wohnungsbauvermögens ist zurzeit kein (verlorener) Zuschuss ins Eigenkapital (einer eventuell auffangenden Wohnungsgesellschaft) möglich. Die Wohnungsbauförderung vergibt stark zinsverbilligte Kredite für sozialen Wohnungsbau, die wie Zinssubventionen wirken. Sie sind beim Mietwohnungsbau verbunden mit der Zusicherung einer Richtsatzmiete von derzeit 5 Euro/qm höchstens und mit einer 20 Jahre langen Bindungen für die Belegung/Vermietung der geförderten Wohnungen an Einkommensschwache, so lang die Kredite laufen. 2011/2012 sind so um die 800 Millionen Euro jährlicher Förderungsmittel verfügbar. Der Finanzrahmen wurde für die Förderung von Mietwohnungsbau 2011 mit genehmigungsfähigen Anträgen überbucht und vollständig ausgeschöpft. Gemessen an den Milliardenbeträgen, die Private Equity-Investoren nun in den NRW Wohnungsbeständen stecken haben, sind die Millionen der Fördersummen nur ein kleines und nicht sehr elegantes und unkompliziertes Rettungsschirmchen, wenig bis nichts wert für die Fonds. Aber dass eine Rückabwicklung der Eingliederung des Wohnungsbauvermögens das nicht ändern und keinen wirkungsvollen "Rettungsschirm" daraus machen würde, dürfte deutlich geworden sein.

Von einem Rettungsschirm für die Fonds Abschied nehmen, Vorbereitungen und Begleitung für ihre Insolvenz fördern

Der Begriff der Rettungsschirme stammt aus einer Perspektive auf die Finanzmärkte und aus der Idee so genannter systemrelevanter Banken und der unumgänglichen Funktionsfähigkeit von Nationalstaaten. Wegen der starken Begünstigung der Banken in Verbindung mit Forderungen nach scharfen Einsparungen bei infrastrukturellen und sozialen Investitionen, haben die Rettungsschirme, die bisher aber noch nichts gerettet haben, bei kritischen Ökonomen keinen guten Ruf. Außerdem sind Wohnungsmärkte heute in Deutschland mehr denn je Teilmärkte. Eine systemische Gefährdung der Wohnungsversorgung ist durch den Zusammenbruch eines oder auch mehrerer Private Equity-Fonds deswegen nicht denkbar. Dadurch nicht. Dass große Teilmärkte des traditionell preiswerten und sozial auskömmlichen Wohnens durch Private Equity-Investoren in NRW heute gefährdet sind, ist meine Überzeugung. Aber braucht es für den Schutz des sozialen Wohnens einen Rettungsschirm für die Fonds? Ich meine, dafür braucht es ihre Insolvenz oder die Insolvenz ihrer Betriebsgesellschaften und Bestände. Auch ihre Enteignung kann von Fall zu Fall geboten sein. Der asoziale Eigentumsbegriff, den die Fonds vertreten, sollte ökonomisch und gesellschaftlich in Deutschland scheitern.

Landes-Taskforce "Insolvenz von Finanzinvestoren in großen Wohnungsbeständen" bilden

Ich glaube, den Mietern geht es wie mir, dass sie froh wären, die Private Equity-Investoren auf den deutschen Mietwohnungsmärkten müssten lieber heute als morgen reihenweise Insolvenz anmelden, damit das extreme Herunterwirtschaften der Bestände und der sonstige Spuk mit deren Geldschneidereien in den Nebenkostenabrechnungen, die anonyme Behandlung als Cash Cows und das Inkasso oder die Mieterprivatisierung per Drückerkolonnen usw., usw. aufhört. Angesichts von rund 400 000 Wohnungen und betroffenen Haushalten in NRW ist es sinnvoll, dass sich um eine Landes-Taskforce um ein koordiniertes Vorgehen, Beratung und Expertenwissen, um Mietervereine und Mieterinitiativen, um Koordination mit den Städten und um AnsprechpartnerInnen in der Landesregierung und bei der NRW.BANK kümmert. Taskforce ist vielleicht noch nicht der pralle politische Begriff. Egal. Mit irgendeiner richtig benannten "Institution" müssten wir sowohl "Rettungsschirm" als auch den Landtagsausschuss "Enquete Finanzinvestoren ...." ablösen und in praktische Unterstützung der Mieterinnen und Mieter bei Private Equity-Investoren überführen. Insolvenzen bei großen Wohnungsbeständen in der Hand von Finanzinvestoren, das zeigen unsere, die Münsteraner und die Bremer Erfahrungen, brauchen einen langen Atem und deswegen eine solche wohnungspolitische und zugleich sozialpolitische Institution, die sich stetig und kümmert.

Nach der Insolvenz und das heißt, wenn die Preise für die Private Equity-Wohnungen dann eher bei ca. 1 Euro als bei 600 Euro pro qm stehen, dann kann man weiter sehen.

Mit dem NRW.Bank- und Förderbereich Sozialen Wohnungsbauförderung kann verhandelt werden, auf die Rückzahlung eventuell an zweiter Stelle eingetragene Hypothekenschulden ganz oder teilweise zu verzichten, um den Kaufpreis zu senken. Und der "kleine Rettungsschirm" der sozialen Wohnbauförderung kann für Modernisiserung aufgespannt werden.

Noch besser geht das, wenn gefordert wird, so bald wie möglich einen größeren Anteil als den aktuellen an der sozialen Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau zu reservieren. Und es sollte gefordert werden, mit Priorität Anträge von Insolvenzverwaltern der Private Equity-Bestände und von Käufern oder Käuferkonsortien aus der Insolvenz heraus zu genehmigen.

Um das Rad größer zu machen und um die Quartiere wieder auf die Beine zu bringen, braucht es Stadtumbau- und Soziale Stadt-Mittel. Der Bund muss sie schon allein hierfür weiter zahlen, statt sie zu streichen.

Die Städte müssen ihre integrierende und stützende Rolle durch kommunale Wohnungsbaukonzepte, Enwicklungssatzungen bis hin zu Enteignungssatzungen und durch engagierte Quartiersbetreuung und die Koordinierung vor Ort spielen.

Und ohne Vertretungen der Mieterschaften geht gar nichts richtig. Das versteht sich.

Soll die Verlagerung des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK rückabgewickelt werden?

Die Frage steht nicht auf einem völlig anderen Blatt. Die aktuelle Lage in der NRW.BANK ist: Der Bereich Soziale Wohnungsbauförderung in der NRW.BANK und der Bereich Sonstige (Wirtschafts- und Projekt-) Förderung ist, nachdem die Landschaftsverbände nun raus sind, 100% Eigentum des Landes NRW. Entsprechend sehen die Aufsichtsgremien aus: 100% Landespolitik, Minister und Staatssekretäre der rot-grünen Regierung. Das Überleitungsgesetz, die Fördertraditionen der beiden "Häuser", die Richtlinien und ein Geschäftsbesorgungsvertrag sorgen dafür, dass der politische Spielraum der Aufsichtsgremien eng ist und das Entscheidungsverfahren bürokratisch kontrolliert bleibt. Die Banker liefern Zahlengerüste. Das Risikomanagement der sozialen Wohnungsbauförderung war immer schon nur geringfügig spekulativ. Der allergrößte Teil des Wohnungsbauvermögens liegt ja in den offenen Forderungen an Eigentümer von Häusern und Wohnungen in NRW, die mit den Krediten des Wohnungsbauvermögens seit den 1950er Jahren gebaut wurden. Im Keller der NRW.BANK liegt nichts.

Die Tatsache, dass heute noch ein soziales Wohnbauvermögen des Landes NRW existiert, ist ein pfadabhängiger Glücksfall, positiv gewürdigt, lässt sich aber auch als letzter recht kläglicher Rest wohlfahrtsstaatlichen Ausgleichs für benachteiligte, ärmere Schichten der Bevölkerung in weitgehend privatwirtschaftlich vermarkteten Wohnungsangebotsstrukturen interpretieren.

Zurzeit scheint noch kein Handlungsbedarf zu bestehen. Denn alles geht seinen gewohnten Gang. Ich finde aber, dass die Zukunft für das Wohnungsbauvermögen eher schlechter aussieht als die aktuelle Vorausschau auf 2012 in der sozialen Wohnungsbauförderung denken lässt. Ich meine, wir gehen in NRW auf zwei ähnlich schlechte Szenarien für das Wohnungsbauvermögen zu. Das Fördervolumen ist seit 2000 stark rückläufig. Es ist heute fast halbiert.

Tabelle

Das soziale Wohnungsbauvermögen NRW und seine Unterteilung in Investitionsarten
Quelle: NRW.BANK 2010

Szenario 1: Finanzkrise, Eurokrise und die Krise der geringen Einkommen spitzten sich zusammen mit einer Depression zu und werden vermutlich weiter dauern. Seit 2007 haben die internationale Geld- und Währungspolitik, die Banken-Rettungsschirme, die EU-Beschlüsse zu Griechenland oder der Maßnahmen der Obama-Regierung höchstens ein wenig temporäre Erleichterung verschafft, dann aber ging es hopplahop weiter mit Kursstürzen bei Aktien und Abschreibungsbegehren bei längerfristigen Staatspapieren. Die Spekulationsattacken auf kurzfristige Staatsanleihen oder Agrarwaren und die Kreditklemmen hörten nicht auf. Was mit dem Platzen der Subprime-Blase im Housing-Sektor der USA begann, hat sich schon bei der Bayrischen Hypotheken- und Wechselbank so ähnlich zugetragen.

Das könnte sich durchaus jetzt auch im "Subprime"-Sektor der Wohnungsbauförderung NRW fortsetzen, nämlich im Fördersektor für minder bemittelte, selbst nutzende Wohnungseigentümer, den die CDU/FDP-Regierung ausgeweitet hatte. Die Entwicklung von Niedrigeinkommen wird allgemein eher pessimistisch gesehen. Werden Ausfälle an Zins und Tilgung größer und kommt es zu einem größeren Berg von Abschreibung von Hypotheken der Eigenheimförderung, dann wird das die soziale Wohnraumförderung noch nicht umbringen, aber schon Verluste produzieren. Passiert Ähnliches in großem Umfang möglicherweise bei Mietobjektinvestoren, etwa für Großwohnanlagen der 1960er bis 1980er Jahre, dann wird es sicher sehr kompliziert auch für die soziale Wohnraumförderung. Dann werden alle freien Reserven in Anspruch genommen oder Fremdkapital aufgenommen, um die Wohnraumförderung temporal vor dem Zusammenbruch zu retten, was aber wahrscheinlich nur in Teilen gelingt. Denn aus dem dann immer hoch verschuldeten Landeshaushalt ist erst einmal keine Stützaktion zu erwarten. Im Gegenteil.

Durch seine Anlageform und die Aufteilung der Anlagen wird ein Verfall des NRW Wohnungsbauvermögens im Unterschied zur Bayrischen Hypotheken und Wechselbank aber erst sehr langsam auf ein Bad Bank Modell zusteuern, ohne Dazutun der Bereiche Projektförderung und Wirtschaftsförderung der NRW.BANK. Der Bereich Wirtschafts- und Projektförderung NRW.BANK hat bisher seine Gewinne ganz wesentlich auf den Kapitalmärkten erwirtschaftet. Gibt der diese Gewinnquellen nicht auf und geht dieser Bereich den beschriebenen Krisenweg, dann wird er finanzmarktabhängiger und härter getroffen werden. Er könnte versuchen, sich zur "Rettung" auch auf den Kapitalstock der sozialen Wohnungsmarktförderung zu stützen, wenn die Aufsichtsgremien, d.h. Politik, ihm das erlauben. Das spricht für eine Rückabwicklung der Verlagerung, auch wenn damit keine Unabhängigkeit von gesellschaftlichen und Kapitalmarktkrisen zustande kommt. Aber zu welchem Preis und zu welchem Zeitpunkt?

3,5 Milliarden oder 5 Milliarden aus dem Landeshaushalt?! Das würde die anstaltliche Sicherheit des Sozialen Wohnbauvermögens kosten. Sind diese gesprächsweise genannten Zahlen belastbare Ansagen? Es handelt sich dabei um die Forderung eines Landesbankenbetriebs gegen einen anderen Landesbankenbetrieb. Ein Witz, dass da aus der einen Tasche in die andere Tasche des Landes Zahlungen fließen sollen, nur weil die NRW.BANK privatwirtschaftlich verfasst ist. Sollte nicht eher die gesamte Förderbank anstaltlich verfasst werden? Dieser Punkt müsste auf den Prüfstand.

Szenario 2: Die Landesregierung NRW schafft keinen Schuldenabbau, eher droht das Gegenteil, nämlich weiter in die Staatsverschuldung der Bundesrepublik mit hinein gezogen zu werden. Rot-Grün will aber nicht mit der Kündigung von 10 000 Lehrern und Lehrerinnen oder Kindergärtnerinnen identifiziert werden und statt dessen doch noch irgend etwas politisch auf den Weg bringen, das die werte Wählerschaft honoriert, etwa die Schulreform nicht nur auf dem Rücken der Eltern und der Freiwilligen, sondern mit ein paar ordentlich bezahlten Lehrkräften weiter führen, oder die KdU pro Bedarfsgemeinschaft anheben oder gar mitfinanzieren oder ein Sozialticket subventionieren, Städte aus der Schuldenfalle holen usw. Geht alles nicht, wenn keine neuen Einnahmequellen gefunden werden. Die Regierung könnte auf die Idee kommen, sich aus den Rückflüssen und Gewinnen ihres in guten Zeiten aufgebauten Eigentums, der NRW.BANK und auch dem Bereich Soziale Wohnraumförderung, jetzt in der Not bedienen zu wollen und ein paar 100 Millionen Euro von da und dort in den Staatshaushalt einzunehmen. Mindestens müssten die Förderungsbeträge dann stark fallen. Vor schärferen Eingriffen in das Wohnungsbauvermögen stünde heute noch der rot-grüne Koalitionsvertrag, der seinem Sinn nach Rot-Grün auf den Erhalt des sozialen Wohnungsbauvermögens festlegt. Aber s.o.: In einer scharfen Krise der NRW Bankfinanzen und der NRW Staatsfinanzen könnte auch der Koalitionsvertrag abgeräumt werden. Auch das wäre schlecht für das soziale Wohnraumvermögen und seine Fördermöglichkeiten.

Es spricht ebenfalls für eine Rückabwicklung der Integration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK oder s.o. für die Umwandlung der NRW.BANK in eine Anstalt öffentlichen Rechts.

 

Bei Datteln IV wird energiepolitisch Schwarz-Rot gegen Rot-Grün in Stellung gebracht
(17. Juni 2011)

Um richtig oder falsch, um ordnungsgemäße Planung oder illegale Schwarzbauerei und um Bedarf oder keinen Bedarf an zusätzlichen Kohlekraftwerken geht es am 20. Juni in der Verbandsversammlung der RVR nicht mehr. Eigentlich schade. Eine große Mehrheit aus CDU, FDP, SPD und GRÜNEN hat sich festgelegt, einer Planänderung des Regionalplans Emscher-Lippe zuzustimmen, die eine ältere, vom Bundesverwaltungsgericht kritisierte Änderung von 2006 zu Gunsten eines neuen Kohlekraftwerks in Datteln ersetzen soll. Nur die Linke wird dagegen stimmen, hört man.

Mit der Planänderung soll der Weiterbau des Kohlekraftwerks Datteln IV durch Eon rechtsstaatlich sauber und möglich werden. 2009 hatten Gerichtsurteile den Bau gestoppt. Er verstoße gegen eine landesplanerisch vorgegebne Nutzung heimischer Steinkohle bei der Stromerzeugung und die Reduktionsziele für CO2, die der Landesentwicklungsplan vorsehe, er beachte den Naturschutz für ein europäisches FFH-Gebiet unzureichend und missachte ein Abstandsgebot zur nächstgelegenen Wohnbebauung, die Verschattung durch einen Kühlturm von 180 Meter Höhe, die noch einige hundert Meter höhere Wolkenfahne aus ihm nicht gerechnet. Usw.

Die Änderung des Regionalplans ist von der RVR-Verwaltung fertig bearbeitet. Es ist klar, was darin zeichnerisch festgehalten wird: der Standort Löringhof in Datteln und Nutzung durch ein Kraftwerk. Was darin erläutert werden wird, ist auch klar, jedoch interessanter. Das, was das Bundesverwaltungsgericht an der Regionalplanänderung 2006 kritisierte, ist entweder wegen Nonsensverdacht nicht Gegenstand der Planänderung oder nun in der neuen Fassung "geheilt", das heißt, richtig dargestellt und ordentlich untersucht worden. Das weiß man seit dem rechtswissenschaftlichen Gutachten des Juristen Dr. Martin Kment, das sich der 2010/2011 im RVR entwickelten Regionalplanung für den Kraftwerksstandort Datteln IV ausführlich widmete und sie lobte. Das Gutachten liegt seit Anfang Mai im RVR vor. Das erstaunlichste an diesem Gutachten ist beileibe nicht sein Umfang, obwohl er erstaunlich ist. Dass muss einer erst mal hinkriegen, in zwei Monaten ein Gutachten von 155 Seiten, brutto, zu einem fachplanerisch so facettenreichen und rechtswissenschaftlich so wenig sicheren, aber super konfliktträchtigen planerischen Thema in den Computer zu hacken!

Das erstaunlichste ist, dass der Gutachter zu dem Ergebnis kam, die Eintragung einer neuen Gewerbefläche in Datteln als Standort für Datteln IV in den Regionalplan Emscher-Lippe sei unbedenklich und die Verschiebung eines Grünzugs an den nordöstlichen Rand des Löringhof-Geländes in Datteln dafür sei völlig in Ordnung, der Weiterbau von Datteln IV sei möglich. Es sei sogar unnötig, die so genannten Zielabweichungsverfahren in Sachen heimischer Steinkohle und Verbrauchsminderungszielen durchzuführen, die bisher immer im Gespräch waren. Höchstens um für alle Fälle schier undenkbaren Klagen in der Nachfolge des so genannten Datteln Urteils des OVG 2009 vorzubauen, riet Dr. Kment, solle man sie vorsorglich beschließen. Ähnlich ist Kments Einschätzung zum Emissionsschutz. Tenor: Das kriegen wir hin! Das geht in Ordnung, weil die Planmacher eine nötige Abstandsunterschreitung von 1500 m auf 400 m zur Meistersiedlung besonders aufwändig und sorgfältig begründet haben. Mehr als diesen besonderen Aufwand fordere der Abstandserlass nicht. Die uneffektiven Kraftwerke Datteln I-III werden wegfallen. Die Altanlagen sollen, so die Regionalplanung, mit dem Anfahren von Datteln IV geschlossen werden.

Im Februar 2011 hatte es nach heftigem Verhandeln innerhalb der rot-grünen Koalition in der Verbandsversammlung einen Aufstellungsbeschluss für das Planänderungsverfahren gegeben, worauf die SPD im RVR unisono mit dem damaligen Bereichsleiter für Planung, Rommelspacher, vor allem drückte. Verziert war der Startschuss mit einer Denkpause, in der ein Gutachten zu Rechtmäßigkeit und Sinn von Zielabweichungsverfahren für Datteln IV zu machen sei. Auf einen Gutachter wollte man sich einigen und sich dann an die Ergebnisse dieses Gutachtens halten, um auf diese Weise die Koalition zu erhalten. Herr Kment wurde der Gutachter. Hätten die GRÜNEN diesen vermeintlichen Kompromiss nicht mitgetragen, wäre die rot-grüne Koalition damals am Ende und der Posten des Bereichsleiters Planung für die GRÜNEN futsch gewesen. Und eine rot-schwarze Mehrheit hätte den Einstieg in die Planänderung anstelle der rot-grünen beschlossen. Das war klar.

Das Blah, Blah von Klimaschutz hin oder her, in Sachen Steinkohleverstromung und Weiterbau von Datteln IV verstand die SPD keinen Spaß und forderte von den GRÜNEN Kleinbeigeben oder Kapitulation. Am 31. Mai wurde im Planungsausschuss des RVR das Gutachten von Kment beraten. Die GRÜNEN zeigten sich vom eindeutigen Ergebnis "überrascht". Sie nahmen es immerhin nicht zustimmend, sondern mit Enthaltung zur Kenntnis und posteten:

"Wir stehen jedoch zu dem einmal mit der SPD vereinbarten Verfahren genauso, wie wir es bei einem anderen Ergebnis des Gutachtens auch von unserem Koalitionspartner erwartet hätten. Nach wir vor lässt sich - bei den gegebenen Mehrheitsverhältnissen - selbst mit einem Koalitionsbruch auf RVR-Ebene kein "Aus" für Datteln herbeizwingen. Vor diesem Hintergrund haben wir und werden wir weiterhin tun, was wir können, um ein Durchwinken des Verfahrens im "alten" Stil nicht zuzulassen und für größtmögliche Transparenz und Beteiligung zu sorgen."

Das war der Vollzug der Vereinbarung der im RVR regierenden Koalition von SPD und GRÜNEN und eben: Kapitulation. Am 20. Juni stellen sich wieder dieselben koalitionstaktischen Fragen. Die RVR-GRÜNEN werden voraussichtlich wieder Kapitulation melden, und man macht sich etwas vor, wenn man glaubt, die GRÜNEN in der Landesregierung bekämen etwas Anderes hin. Für einen Aufstand aus dem Nichts, nämlich für Neuwahlen, die neue Mehrheiten bescheren könnte, fehlen ihnen vielleicht nicht nur die Argumente, sondern auch die Mehrheit, die die Neuwahlen herbeiführen wollten. Eine schwarz-rote Mehrheit, die keine Neuwahlen will, würde die GRÜNEN an die Wand spielen.

Ehrlich gesagt, heute für größtmögliche Transparenz und Beteiligung bei der Planung eines 5,6 Millionen Jahrestonnen CO2 schweren Kohlemeilers zu sorgen, das kann man aus der Opposition heraus ganz prima, und auf der Straße und in der öffentlichen Meinungsbildung mit deutlich größerer moralischer Integrität als aus Regierungsbündnissen heraus, die Kohlekraftwerke unbedenklich oder genehmigungsfähig finden müssen. Für die öffentliche Wahrnehmung der GRÜNEN als Gegner nicht von Atomkraft in der Energieerzeugung sondern auch als Partei, die ein Ende ein Zeitaltern der Fossilisierung der industriellen Produktion insgesamt zu Ende bringen will, wäre das mit aufrechterem Gang, vielleicht sogar mit politischen Erfolgen verbunden. Man weiß nie, ob das beides zusammenhängt.

Und das Gutachten von Dr. Kment, das so monolithisch daher kommt? Nach meiner Einschätzung ist es nur solang die unangreifbare Mantra, als welche es daher kommt, solang man sich von seinem Rechtspositivismus, also seinem kleingläubigen Ableitungsgedöns, und vor allem von den engen Begriffen dessen, was raumwirksame Ziele in der Raumordnung und Regionalplanung sein würden und welche nicht, beeindrucken lässt. Nur ein Beispiel: Nach Kment muss ein nordrhein-westfälischer Landesentwicklungsplan, der für Energieerzeugungsanlagen merkliche Beiträge zur Einsparung von Flächenverbrauch für vermeidbare Leitungstrassen, denkbare und sinnvolle Möglichkeiten der Energieeinsparung oder der Nutzung regenerativer oder wenigstens einheimischer Energieträger fordert, nicht bei jedem Einzelprojekt in Regionalplänen und Bauordnungsplänen umgesetzt werden, weil das kein raumwirksamen Ziele, sondern wegwägbare Grundsätze seien. Wenn das der Fall wäre, hätten sich frühere Landesregierungen ihre Landesentwicklungsplanung und die dazu gehörigen Plansätze zum Vorrang der Energieeinsparung und der Förderung regenerativer Energieerzeugung sparen können. Kann ja sein, ist aber nicht wirklich glaubwürdig. Wer dem Überangebot an fossiler Energieerzeugung das Wort reden will, kann es glauben, muss sich aber auch einem strukturkonservativen Lager zurechnen lassen, das sich gegen die Notwendigkeit einer völlig anderen Energiezukunft versperrt.

Und wir müssten uns in jedem Fall Gedanken über eine zukünftige, projekt- oder produktschärfere Landesplanung im Bereich der Energieerzeugung machen, die ausschließlich Anlagen regenerativer Energieerzeugung in Nordrhein-Westfalen fördert und zulässt. Damit wir uns in der Planung mit Zukunftsprojekten beschäftigen können, und uns nicht stets nur mit den Zumutungen von fossiler Vergangenheitsbewältigung befassen müssen.

 

Internationale Finanzinvestoren auf deutschen Wohnungsmärkten: Gebremster Lauf - Mieter kämpfen gegen Mieterhöhungen und Herunterwirtschaften von Wohnungen
(9. Juni 2011)

Drei neuere Nachrichten aus der Immobilienwelt.

Die BAFIN, die Bundesaufsicht über die Banken und Finanzmärkte, hat Ende letzten Monats ein förmliches Untersuchungsverfahren beschlossen, das sich gegen den Chef der Gagfah, William Joseph Brennan, richtet. Die BAFIN wirft ihm vor, mit Hilfe von Insiderkenntnissen, also mit illegalen Methoden, ungerechtfertigte Aktiengewinne eingestrichen zu haben, als er Anfang Mai Aktien seines eigenen Wohnungsunternehmens im Wert von 4,7 Mio. Euro verkaufte. Kurz nach dem Verkauf platzte nämlich die Nachricht über die Gagfah herein, dass die Stadt Dresden das Unternehmen verklagen werde. Die Stadt wirft dem Konzern erhebliche Verstöße gegen Mieterschutzregelungen vor und verlangt eine Vertragsstrafe von gut einer Milliarde Euro. Mieterschutzklauseln hatte Dresden beim Verkauf der städtischen Wohnungen an den Internationalen Finanzinvestor Fortress und seinen deutschen Stadthalter, die Gagfah, vereinbart. Der Aktienkurs für Gagfah-Aktien fiel nach dieser Nachricht, was zu erwarten war. Der Kurs fiel noch ein weiteres Mal, als die Vorwürfe der BAFIN öffentlich wurden. Eine Dividende für die Aktionäre wird es in diesem Jahr nicht geben. Schlechte Nachrichten also für Gagfah und für den Mehrheitseigentümer, die Fortress. Gute nur für den Chef, der seine Schäfchen rechtzeitig ins Trockene bringen konnte.

Keine guten Nachrichten auch bei der Deutschen Annington Immobilien, seit 2006 mit ca. 200 000 Mietwohnungen größtes Investorenprojekt auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Dessen englischer Investor, Guy Hands, ließ verbreiten, was er für eine gute Nachricht hielt, nämlich dass es ihm gelungen sei, verbriefte Kredite für die Frankfurter Bestände in der Höhe von ca. 4 Mio. Euro vorfristig umzuschulden, und dass er an der Umschuldung der "restlichen" Kreditschulden für den Kauf der Wohnungen in Deutschland arbeite. Der "Rest" ist aber das Tausendfache, 4,7 Milliarden Euro, die ganz bald, nämlich 2013, fällig sind. Zu deren Umschuldung schweigt er bisher. Denn vermutlich werden sich Banken und Investorenkollegen stärker zieren als 2006, sein Projekt zu finanzieren. Damals saß der Dollar auf den Finanzmärkten noch so locker, dass jedes Risiko für jeden "Immobilienschrott" vom Markt akzeptiert wurde. Und die Annington steckt voll von Schrottimmobilien.

Hands erwähnt auch nicht, dass der gute Ruf der Annington derzeit überall in Deutschland auf dem Spiel steht. Es gibt reichlich negative Berichterstattung. An der Henriette-Fürth-Straße in der Frankfurter Siedlung Goldstein ist z.B. niemand gut auf die Deutsche Annington zu sprechen. Ein Rentner, der 1964 in einen der einst für Postbeamte errichteten Wohnblocks gezogen ist, schimpft auf die Annington: "Die Treppenhäuser vergammeln, Reparaturen werden verschlampt. Die lässt es verkommen." Vor einem neunstöckigen Wohnblock lädt ein freundlicher Mann sein Auto aus. In seiner Wohnung funktioniere die Heizung nicht richtig, berichtet er. "Und wenn der Aufzug kaputt ist, müssen wir vier Wochen laufen, bis jemand kommt." Die derben Flüche eines Imbiss-Besitzers auf "die Annington" sind nicht zitierfähig. Fünfzehn Jahre nach Beginn der Privatisierung reißen die Beschwerden nicht mehr ab. Nun ist die Stadtpolitik aufmerksam geworden. Der Ortsbeirat befasst sich damit. Das weiß schon die FAZ, was aber nicht so gut für Guy Hands und die Deutsche Annington ist.

Die dritte Nachricht könnte unter Finanzinvestoren gefallen. Der Essener Chemiekonzern Evonik, hervorgegangen aus der Ruhrkohle AG, soll noch in diesem Jahr an die Börse gehen. Das hat sie jetzt angekündigt. Eine endgültige Entscheidung darüber werde im Herbst fallen, teilte die RAG-Stiftung als Mehrheitseigentümerin mit. Zu Evonik gehören auch die Immobilienunternehmen Evonik Wohnen und THS. Zusammen haben sie noch die letzten 100 000 Werkswohnungen aus Kohlebergbauzeiten im Ruhrgebiet, die nicht an Finanzinvestoren verkauft sind. Gute, meist modernisierte Bestände. Das wäre ein Schnäppchen für Finanzinvestoren. Es wäre ein Milliardengeschäft. Und Michael Vassiliadis, als Chef der Gewerkschaft IG BCE Mitglied im Kuratorium der RAG, sagte leider nur: "Wir haben nichts gegen einen schnellen Börsengang, er darf aber nicht die Interessen der Mieter tangieren." Eben das würde aber passieren, und zwar in negativer Weise. Seit Monaten laufen die Mietervereine in NRW deshalb Sturm gegen einen Börsengang der beiden Immobilienunternehmen und fordern, dass die RAG-Stiftung das verhindert. Denn schlechte Erfahrungen mit börsennotierten Wohnungsunternehmen à la Gagfah hat man im Ruhrgebiet satt. Finanzinvestoren vernachlässigen ihre Wohnungsbestände Mit steigender Intensität sehen sich Mieter und Mietervertreter mit sozialen und städtebaulichen Folgen der Investorenprivatisierung der letzten 5-8 Jahre konfrontiert. In den Investorenwohnungen von Kiel bis Berlin, Frankfurt und Dresden leben nämlich mehrheitlich Menschen mit niedrigen bis prekären Einkommen. Zum Unglück von Hartz IV im Jahr 2005 kam in gewisser Weise das Unglück des massiven Privatisierungsschubs ehemals gemeinnütziger, öffentlicher und unternehmensbezogener Wohnungsbestände zwischen 2003 und 2006 hinzu.

Durch die Privatisierung wurde die Zahl der ökonomisch sicheren und langfristig erschwinglichen, weil sozial eingepreisten Mietwohnungen schmerzlich verringert, besonders viele in NRW, wo einige kommunale und die großen Werkswohnungsbestände (bis auf Evonic und THS), sowie umfangreiches Wohnungseigentum des Bundes wie des Landes an internationale Private Equity Fonds veräußert wurden. Insgesamt ca. 390 000. Zwar schützen Sozialchartas bei Fortress/Gagfah, Terra Firma/ Deutsche Annington oder Whitehall/ LEG ältere Mieter und Mieterinnen über 65 vor Kündigungen. Zwar wurden auch manchmal Mieterhöhungen auf wenige Prozente begrenzt oder die durchschnittliche jährliche Instandhaltung verbindlich fixiert. Aber der Abzug von Quartiershausmeistern oder betriebszugehörigen Reparaturteams und scharfe Rationalisierungsschnitte der neuen Investoren-Eigentümer bei den Reparaturen, der Grünpflege und der Instandhaltung von Häusern und Wohnungen führten binnen Kurzem zu Leerständen, Vernachlässigung und Standardabsenkung in einem Ausmaß, der von den Mieterinnen und Mietern aus eigener Kraft nicht aufgefangen werden konnte. Mittlerweile haben sich diese Investoren als Desinvestoren erwiesen, die ihre Bestände in aller Regel herunter wirtschaften.

Die vereinbarten Mieterhöhungsgrenzen bei den Investoren haben sich nicht als kraftvoller Mieterschutz erwiesen. War der Mietanstieg, wie bei der Gagfah in Frankfurt etwa, auf 2% für den Durchschnitt des gesamten Bestandes vertraglich vereinbart, ließen sich Mieterhöhungen für Einzelobjekte oder Straßenseiten nicht verhindern. Außerdem gilt die Miethöhengarantie nur für Altmieter. Bei jeder neuen Vermietung kann die Miete beliebig erhöht werden. Bei Mieterbefragungen beschweren sich mittlerweile bis zu 52 Prozent eines Quartiers über Mieterhöhungen. Mieter und Mieterinnen sehen sich in letzter Zeit auch einer Art Mobbing durch Verkaufsaktionen, vorgetäuschte Modernisierung, monatelang stehende Gerüste und auch gelegentlich betrügerische Mieterhöhungsverlangen ausgesetzt. Durch gezielte Vermietung, monatlich oder halbjahresweise, an Arbeitsmigranten und -migrantinnen aus neueren EU-Staaten werden Leerstände aufgefüllt, aber mit einer in der Regel ziemlich armen und saisonalen Bewohnerschaft. So entstehen Quartiere, wo sich die Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen in die Prekarisierung der Wohnverhältnisse hinein fortsetzt.

Fehlende Wohnungen für Hartz IV-Bezieher und -Bezieherinnen

Alles dies findet vor dem Hintergrund einer nicht zu übersehenden Wohnungsnot armer oder prekärer Haushalte statt. Selbst in den Städten von Nordrhein-Westfalen ist das Wohnungsangebot beispielsweise für Hartz IV-Haushalte eher unzureichend. Eine Arbeitsgruppe der NW Bank hat das 2007 herausgefunden. Am schlechtesten ist die Lage in Köln, wo gerade einmal 7 Prozent der angebotenen Wohnungen für 2- und 3-Personen-Bedarfsgemeinschaften und 10 Prozent der Wohnungen für Single-Bedarfsgemeinschaften angemessen preiswert und klein genug sind. In Münster hätten Bedarfsgemeinschaften mit 3 Personen nur 7 Prozent des Wohnungsangebots durch die Sätze der "Kosten der Unterkunft" bezahlen können. In der Landeshauptstadt Düsseldorf finden Haushalte mit 3 und 4 Personen so gut wie nichts. Entspannt ist die Wohnungssuche nur im Ruhrgebiet für 2-Personen-Bedarfsgemeinschaften und bei Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 3 Personen. Auf ein passendes Angebot kommen z.B. in Dortmund jeweils 2 wohnungssuchende Bedarfsgemeinschaften. Für Single-Bedarfsgemeinschaften stehen die Chancen aber immer schlecht, ein billiges und bis 45 qm großes Wohnungsangebot zu ergattern. Die Nachfrage ist nämlich wesentlich größer als das Angebot: Auf eine "angemessene" angebotene Wohnung kamen 2007 immer noch fünf Single-Bedarfsgemeinschaften.

Sand im Getriebe der Investoren

Seit dem Freiburger Bürgerentscheid 2006 verzeichnen wir keine spektakuläre Landmarke mehr gegen Wohnungsprivatisierung durch Finanzinvestoren. Aber es gibt auch keine spektakulären Aufkäufe mehr. Der Kollaps der Finanzmärkte hat einen Anteil daran. Ob die Veräußerung der Evonic- und THS-Wohnungen zum Deal wird, ist offen. Am 5. Juli wollen sich alle Mieterinitiativen des Ruhrgebiets in Essen treffen und eine Tagung "Vernachlässigte Viertel" abhalten. Sie werden sicher auch über THS- und Evonic-Wohnungen sprechen und darüber, was die RAG-Stiftung jetzt nach Meinung der Mieterinitiativen zu hätte.

Qualifizierten Widerstand gegen die Investoren im Wohnungsmarkt gibt es jetzt überall. Die offenen Arme, mit denen sie früher empfangen wurden, sind deutlich weniger geworden. Die Hans-Böckler-Stiftung des DGB ließ eine Studie über ihr Treiben durchführen. Sie fiel kritisch aus. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Sozialen Brennpunkte in Niedersachsen wird ebenfalls eine kritische Studie erstellen. Der Deutsche Mieterbund wird auf seinem Mietertag in der Woche nach Pfingsten Stellung beziehen, Kommunen, Bund und Länder auffordern, aus dem Desaster der Privatisierung der letzten 10 Jahre zu lernen. Er fordert: "Jetzt ist eine konzertierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um die bereits eintretenden Folgen und die noch drohenden Konsequenzen der Ausverkaufswellen des vergangenen Jahrzehnts zu bewältigen." Und es gibt die Klageschrift der Stadt Dresden gegen Gagfah/Fortress, die diesen so schwer im Magen liegt, dass Dresdens Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann den Aufsichtsrat der Gagfah-Tochter Woba Dresden verlassen soll. Dem CDU-Politiker Vorjohann wirft Gagfah einen Interessenkonflikt vor: Er habe die Klage gegen die Gagfah mit vorangetrieben. Die Stadt sei gebeten worden, ihren Sitz mit einer anderen Person zu besetzen. Ordentlicher Schwung im Geschäft sieht anders aus.

 

E.ON meint: politischer Spielraum für Alternativen zum Weiterbau von Datteln IV gleich Null - Datteln-Urteil von 2009 barer Unsinn
(17. März 2011)

Baustelle des Kohlekraftwerks Datteln IV

Zur Zeit, so lässt sich vermuten, beschäftigt die Konzernzentrale von E.ON das dreimonatige Moratorium für Atomkraftwerksrestlaufzeiten und das Abschalten von sieben AKW in Deutschland, das die Bundeskanzlerin vor drei Tagen verkündet hat, stärker als der Weiterbau des Kohlenmeilers bei Datteln. Alle Atomkraftwerke, die vor 1980 errichtet wurden, sollen, sagte die Kanzlerin Angela Merkel, "für die Zeit des Moratoriums außer Betrieb gehen", wenn sie nicht schon still stehen wie Neckarwestheim, Brunsbüttel oder Krümmel. Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Isar 1 laufen noch, das sind Kraftwerke, denen noch im November letzten Jahres längere Restlaufzeiten von acht Jahren per Atomgesetz zugesprochen worden waren. E.ON gehört z.B. Isar I. Deswegen hört man zu Datteln IV nichts Neues.

Kommt noch hinzu, dass im RVR, wo E.ON für eine 7. Änderung des Regionalplans Emscher-Lippe für Datteln und zu Gunsten ihres Kohlekraftwerks Datteln IV vorstellig geworden war, aktuell auch so ein Moratorium läuft. Hier hatte die Verbandsversammlung beschlossen, sich auf das Änderungsverfahren einzulassen, zugleich sich aber dies Moratorium, eine Denkpause, ausbedungen, bis ein Gutachten zur Vorgehensweise für diese Änderung vorliegt. Das bisher vorgesehene Vorgehen mit zwei sog. Zielabweichungsverfahren erschien der Versammlungsmehrheit blümerant. Mitte April, heißt es, wird das Gutachten wohl vorliegen.

Es liegt aber noch viel altes Material auf dem Tisch, zu dem man einige Sätze verlieren muss. Über 1000 Seiten Antragsmaterial hat E.ON ihrem Vorschlag beigefügt, jetzt den Regionalplan Emscher-Lippe zu ändern. Ein dickes Paket Papier und Expertise also, mit dem man politisch klar kommen muss, bis die Denkpause zu Ende ist und das Verfahren wieder los geht. Die Interessen E.ONs sind klar: Rund 1 Milliarde Euro sind in Datteln IV investiert, die kann man nicht klaglos schlicht abschreiben, sondern man muss den Neubau weiter voran bringen. Jetzt erst recht. Aber hat E.ON für den Weiterbau in seinem Antragsmaterial auch neue Argumente? Ich meine ja und nein. Und was ist der Kern der Argumente?

Völlig neu ist die Argumentationsschiene, die durch ein energiewirtschaftliches Gutachten von Prognos in diesem Material aufgemacht wird, nicht. Alt ist daran nicht nur der ermüdende, aber natürlich super vollständige Unterricht über Energieprognosen und Stromerzeugung aller einigermaßen bekannten Verstromungsvarianten von Biogülle über Erdgas bis Steinkohle. Die Rechtfertigung von Datteln IV über angebliche nationale Stromversorgungslücken ist so wackeling, wie so etwas eben ist. Solche Lücken hängen angeblich einzig von der politisch gewünschten Laufzeitverkürzung oder Laufzeitverlängerung deutscher AKWs ab. Wie wackelig eben das ist, ist mit dem "Moratorium" nach den Japankatastrophen deutlich spürbar. Ein Aufreger ist das nicht. Noch älter fühlt sich das Ergebnis des Gutachtens an, das nach meinem Eindruck auf den Kern der E.ON-Argumentation zusteuert, - das Gutachten zur "Verträglichkeit des Kraftwerksneubaus Datteln mit den Klimaschutzzielen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen".

Das Gutachten von E.ON kommt ohne Wenn und Aber zu dem Schluss, dass der Kraftwerksbau in Datteln die Klimaschutzstrategie und Energiestrategie NRWs unterstützt und nicht torpediert. Wer hätte je etwas anderes vermutet? Es wird damit effizienter weiterhin Strom in der Menge von 1.125 MW Leistung in NRW produziert und es werden wunderbarer Weise 190 000 Tonnen CO2 pro Jahr in NRW eingespart, schwört Prognos. Vorausgesetzt Datteln IV geht wie vorgesehen ans Netz, aber drei alte Dattelner Kraftwerke und drei weitere Steinkohleblöcke in der näheren Umgebung gehen peu à peu vom Netz. Kenner meinen, dass das immer noch bedeutet, dass aus dem Dattelner Schornstein jährlich 6 500 000 Tonnen CO2 in den Äther geblasen werden.

Bis Prognos zu Zahlen für Datteln IV kommt, argumentiert sie allerdings neuartig. Folgt man dieser Argumentation, müsste man eigentlich sagen, dass CO2-Zuschreibungen zu diesem Kohlekraftwerk Datteln IV völlig unerheblich sind, Hauptsache, im europäischen Emissionshandel werden die Klimaschutzziele - weltweite Minderung und nordrhein-westfälische Minderung um 30% bis 2012 - und die Lastenverteilung für CO2-Emissionen in Deutschland - 21% der EU-Lasten - so eingehalten, dass nicht gegen das Kyoto-Protokoll verstoßen wird.

Mehrfach weist das Prognos-Gutachten darauf hin, dass mit Kyoto für die Unterzeichnerstaaten endlich ein Marktmechanismus, der Handel mit Emissionszertifikaten, das alleinige Instrument wurde, um internationale und nationale Klimaschutzprogramme zu erfüllen. Darüber hinaus könne es keine Festlegungen für oder gegen Kohle zur Stromerzeugung, auch keine weiteren quantitativen Emissionsbeschränkungen oder technologischen Vorgaben innerhalb der EU oder der Kyoto-Unterzeichnerstaaten geben, um Klimaschutzziele zu erreichen. Dem Energiesektor in Deutschland wurden für die aktuelle Periode 2008 bis 2012 Emissionsrechte zum Ausstoß von 442,07 Millionen Tonnen CO2 zugeteilt. Damit sollen die Betreiber auskommen. Wer zu viele CO2-Zertifikate hat, kann sie veräußern; wer zu wenige hat, um seine CO2-Emission in die Atmosphäre los zu werden, kauft hinzu. Das ist der etablierte Markt der CO2-Emissionen. Weil hinzu Kaufen aber blöde weil teuer ist, macht jeder Anlagenbetreiber, der am Emissionshandel teilnimmt und teilnehmen muss, sein Kraftwerk so effizient und CO2-gemindert wie möglich. Das ist der Mechanismus. Und weil die Verstromung von Kohle bekanntlich besonders CO2-extensiv ist, liegen da auch große Effektivierungspotentiale. Einschränkungen, etwa durch Emissionsgrenzwerte, sind marktwirtschaftlicher Unsinn bis verboten durch die Etablierung des Emissionshandels als Regulierungsmechanismus nach dem Kyoto-Protokoll.

Die folgenden Schlussfolgerungen stehen nicht im Gutachten: Nach dieser Logik kann kein Staat für die Gesamtheit der Stromerzeugungsanlagen höchste einzuhaltende Grenzwerte für CO2-Emissionen politisch beschließen, weder über noch unter den 442,07 Millionen Tonnen CO2 der Zertifikate. Raumordnungsgesetze oder Regionalplanänderungsverfahren können politische Willensbekundungen und Regulierungen für Stromerzeugungsanlagen in NRW nicht ersetzen, um unternehmerische Aktivitäten zu begleiten bzw. einzuschränken. Keine Betriebsgenehmigung kann auf dem Weg politischer Willensbekundung für Einzelanlagen CO2-Emissionen festsetzen. Die Betreiber oder Erbauer setzen sie fest. Politik und Staat unterhalb des Kyoto-Accords und EU-Vereinbarungen werden auf eine buchhalterische Rolle festgenagelt. Von den Betreibern ist in Zukunft höchstens der Nachweis zu verlangen, dass sie für das Kraftwerk mit einem absehbaren Ausstoß von X CO2-Äquivalenten genügend Emissionszertifikate zugeteilt bekommen oder gehortet haben, um den Neubau zu realisieren. Und man kann den Nachweis verlangen, dass sie Geld genug haben oder problemlos Schulden machen können, um fehlende Zertifikate für das Projekt aus dem deutschen Emissionsbudget hinzu zu kaufen. Politisch und durch die Politik der Umweltverbände geht gar keine zwingende Verringerung der CO2-Emissionen mehr. Was ist aber, wenn politische Ziele in der Form von einer exklusiven Förderung oder überwiegenden Ausweisung der Erneuerbaren daher kommen?

Die Botschaft von Prognos ist aber anders. Politische Handlungsfähigkeit in Sachen CO2-Emissionsreduzierung existiert nicht, politische Zielsetzungen der Gesellschaft werden durch die Zertifikat-Kaufkraft des Kraftwerksinvestors ersetzt. Diese "Einsicht" will E.ON durch Prognos fest im Gehirn der Ruhr-Region verankert sehen. Dies ist der eigentliche Sinn des Gutachtens über die Verträglichkeit des Neubaus von Datteln IV mit den Klimaschutzzielen des Bundes und Nordrhein-Westfalens. Alles andere ist Lyrik.

Das zweite Kerndokument ist der so genannte Umweltbericht des TÜV-Nord, der auf das Datteln-Urteil von 2009 losgeht. Ebenfalls ein aufwändiges und langes Dokument. Es ist eine Urteilsschelte, ohne sich so zu bezeichnen. Schritt für Schritt versucht der Bericht das Urteil zu barem Unsinn zu erklären. Ein Umweltbericht ist er nicht oder nur insofern, als er die Umwelt der Kläger, der Familie Greiwing, und die Lage am Kraftwerksstandort in einer Sichtweise präsentiert, die darauf fixiert ist, das Datteln-Urteil von 2009 als Fehlurteil zu überführen. Das ist eigentlich müßig, planungspolitisch geurteilt, denn das Berliner OVG hat keine Revision zugelassen. Aber natürlich muss ein TÜV-Nord mal aufschreiben können, was im Sinne der Datteln-E.ON-Politik-Connection immer schon mal hätte zum Datteln-Urteil gesagt werden müssen.

Gesagt werden musste nämlich, dass der Dattelner B-Plan den Schutz der Greiwings, von Natur und Landschaft oder die gravierenden immissionsrechtlichen Probleme sehr wohl beachtete, weswegen es fehlerhaft von den Richtern war, dem Plan die Nichtbeachtung vorzuwerfen und ihn einer Gefälligkeitsplanung für die E.ON Kraftwerk GmbH zu bezichtigen. Es wäre die Wirklichkeit eben so, dass das alles gar keiner besonderen Beachtung bedurft hätte. Insbesondere hebt der Umweltbericht des TÜV-Nord hervor, dass das Umfeld am Dattelner Standort durch einen Industriepark Löringhof und durch das angeblich stark städtisch-gewerbliche Umfeld der Meistersiedlung plus dem alten Kraftwerk am Kanal bereits so industriell überbaut und überplant sei, dass ein neues Kohlekraftwerk in nächster Nachbarschaft auch schon nichts mehr an der versaubeutelten Umweltsituation geändert hätte. Im Gegenteil, wenn jetzt ein Waldstreifchen aus dem neuen Kraftwerksstandort heraus verlagert wird, wie der Plan es vorsah, und er weiter ostwärts verlagert wird, wäre das endlich mal ein landschaftlicher Gewinn in dieser trüben Gegend. Verneint wird auch ausdrücklich die erdrückende Wirkung des geplanten 130 Meter hohen Kesselhauses und des geplanten 180 Meter hohen Kühlturms in der Meistersiedlung oder von Greivings Hof oder von anderen nahe gelegenen Hofstellen aus. Da muss schon noch ein Gefühl des eingemauert Seins hinzukommen, sonst ist man nicht richtig erdrückt, meint der TÜV-Nord. In einer Industriegegend muss man solch einen hohen Solitär in der näheren Nachbarschaft schon mal ertragen können. In Castrop-Rauxel Ickern hat sich doch auch keiner durch die Kraftwerksarchitektur erdrückt gefühlt, früher. Oder? Ich würde doch mit einer solchen Argumentation einmal versuchen, in Essen-Bredeney, in Dortmund-Kirchhörde oder in München-Grünwald das nächste große E.ON-Kraftwerk unterzubringen. Ich glaube nicht, dass man dort damit Erfolg haben wird. Dass man sich von der Waltroper Seite aus, aus der offenen Landschaft an der Stadtgrenze heraus, vom halbfertigen Kühlturm schon jetzt erdrückt fühlen könnte, diese Idee würden die Industrieromantiker des TÜV-Nord für absurd halten.

Selbstverständlich sind für den TÜV auch das Nebelgewölk aus dem Kühlturm kein ernstzunehmendes Problem oder eine Emission, die stark eingeschränkt gehört. Schließlich produziert die Verschattung durch den Schwaden des Kraftwerks keine besonders verkürzte Sonnenscheindauer in dieser norddeutschen Tieflandgegend, die sowieso nicht von der Sonne geküsst ist. Alles hält sich im Rahmen der jährlichen Schwankungsbreite natürlicher Sonnenscheindauer. Das glaube ich gern. Einen Trockenkühlturm bauen? Wegen der paar Sonnenstrahlen mehr?

Nicht so ganz einfach konnte es sich das TÜV-Nord-Gutachten anscheinend mit den Klagen und Argumenten der Umweltschützer machen, die auf die unzumutbar durch das Kraftwerk Datteln IV tangierten Fauna-Flora-Habitate der Lippeaue hingewiesen hatten. Das Gutachten versuchte zwar zunächst, die mögliche Schädigung kleiner zu argumentieren, indem es darauf hinwies, dass die FFH-Naturschutzgebiete ziemlich weit weg vom Kraftwerkstandort liegen würden, nämlich meist mehr als 5 Kilometer weit nord-östlich. Dann musste der TÜV-Nord doch zugestehen, dass die erwartbare Menge an Schwefeldioxyd und die Quecksilberfracht aus dem Schornstein von Datteln IV so ganz unschädlich für die Auenwälder an der Lippe bis hin zu den Buchenwäldern der Cappenberger Wälder nicht wären. Würde man die Frachten für beide Stoffe jedoch auf bestimmte, niedrigere Werte herunterbringen, dann sei allerdings das "Erhaltungsziel" der Lippeauenwälder nicht mehr beeinträchtigt. Ich bin nicht sicher, dass die Naturschützer sich mit den vom TÜV-Nord gesetzten Grenzwerten beruhigen lassen. Im Naturschutz gibt es nicht wenige, die eine 0-Emission gerade nach den sehr gut fassbaren Erfahrungen in der Waldstrebendiskussion der 80er Jahre bei Stickoxyden und Quecksilber auch heute noch für notwendig halten. Schon gar wenn Naturschutzgebiete von europäischem Rang bedroht sind.

 

Kohlekraftwerk Datteln - E.ON kann einen Etappensieg feiern
(17. Dezember 2010)

Montag, der 13. Dezember 2010 war ein schwarzer Montag für GRÜNE Energiepolitik in Nordrhein-Westfalen, geht man davon aus, dass das mit dem schnellstmöglichen Ausstieg aus fossiler Energieerzeugung in Nordrhein-Westfalen jemals erst gemeint war. Das Regionalparlament des Ruhrgebiets beschloss seinen Konsens im "Zielanpassungsverfahren" für das Kohlekraftwerk Datteln IV.

Wenigstens interpretiert das so - alle politische Lyrik und Unklarheit beiseite gelassen - der Behördenchef des RVR für Regionalplanung, Rommelspacher, der seit Monaten dies Planungsverfahren gradlinig durchexerziert. Mit dem Verfahren der Zielanpassung sollen die regionalplanerischen Grundlagen gerichtsfest zu reparieren sein, die ein Vorgänger im Amt so vermasselt hatte, dass unter anderem deshalb die Bauarbeiten an Datteln IV per Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts im September 2009 mitten im schönsten Betonieren und Montieren von technischer Ausrüstung gestoppt wurden. Die Stadt Datteln, zweite, de jure planungspolitisch Beteiligte, wird sicher ihren Konsens erklären, wenn sie es nicht schon längst getan hat. Denn sie war schon immer ohne wenn und aber für Datteln IV. Deswegen liegt schon jetzt der Ball bei der dritten und letzten im Verfahren der Zielanpassung beteiligten politischen Institution, der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, auch wenn sich manche im Regionalparlament am Montag gewünscht hatten, eine Schonfrist bis zum Sommer 2011 herbei beschließen zu können.

Die Verbandsversammlung hat nämlich auf Betreiben der rot-grünen Koalition und mit ihrer Mehrheit zwei Beschlüsse in einem zu Datteln IV gefasst. Ihrer Meinung nach bauten sie aufeinander auf. Erstens wurde beschlossen, die Versammlung ist dafür, das Verfahren zur Zielanpassung durch oder weiter zu führen. Zweitens wurde beschlossen, das Verfahren sofort anzuhalten oder zu unterbrechen, um Gutachten zur Rechtmäßigkeit von Zielanpassung in der Causa Datteln IV einzuholen und dann im Sommer nächsten Jahres erneut zu beschließen. Aus dem zweiten Teil des Beschlusses wird aber nichts werden. Rommelspacher und seine Verwaltungsleute erkannten sofort die politische Schwäche und das Wackelpuddinghafte des Beschlusses. Sie beanstandeten den Beschluss als widersprüchlich und rechtsunsicher und fordern nun, dass die Regierungschefin NRWs als oberste Aufseherin auch über die Regionalplanung in einem Akt der Ersatzvornahme für Rechtmäßigkeit und Klarheit sorgen soll.

Das ist schlau. Denn spätestens seit Montag ist politisch auch klar, wohin die SPD und damit auch Frau Kraft in der Causa Datteln segeln wird. Obwohl die Richter in Berlin E.ON und die Kohlelobbyisten in Datteln ein Stück weit in die Defensive brachten, will die SPD sich hier nicht als angeblich industriefeindliche politische Kraft beschimpfen lassen, die einen Kraftwerksbau als Industrieruine enden lässt. Sie will den kontraproduktiven Bau deswegen aus seiner Illegalität und sich selbst vom Geschmäckle einer Begünstigung und des Verrats von überdurchschnittlich ehrgeizigen klimapolitischen Zielen erlösen. Sie wird deswegen der Zielabweichung beitreten. Sie will den Weiterbau von Datteln IV.

Auch bei den GRÜNEN ist es seit Montag schwer geworden, sich etwas anderes vorzustellen. Sie konnten die SPD nicht dazu bewegen, dem Zielabweichungsverfahren nicht zuzustimmen. Die Verbandsversammlungs-GRÜNEN haben dann schwer lamentiert über den gigantischen Ausstoß von CO2 aus dem geplanten Kohlekraftwerk, proklamierten dann den oben genannten Beschlusskompromiss, der keiner war, und erklärten gemeinsam mit der SPD ihre Zustimmung zur Durchführung der Zielabweichung. Es ist nicht zu erwarten, dass auf der Ebene der NRW-Regierung andere, gegen die weitere Carbonisierung der Energieerzeugung gerichtete "Kompromisse" formuliert werden. Konsequenter und durchgreifender Klimaschutz ist anscheinend doch nicht die Agenda der Landesregierung in NRW, auch dieser rot-grünen nicht. Dabei wäre es nach dem Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichts hier realpolitisch relativ einfach gewesen, diese Kritik schlicht aufzunehmen, weiter zu führen und sich damit vor dem politischen Publikum in den Mantel der Gerechten einzukleiden, um damit den Vorstoß von E.ON und ihren ungebrochenen Carbonisierungswahn im Aus landen zu lassen.

Nachtrag

Einen kleinen Aufschub hat es nun doch gegeben. Die RVR-GRÜNEN teilten in ihrer Homepage mit:

Landesregierung stützt Beschluss der Verbandsversammlung zum Kraftwerksstandort Datteln

Unmittelbar nach der Verbandsversammlung am vergangenen Montag hatte Regionaldirektor Heinz-Dieter Klink schriftlich gegenüber der Staatskanzlei NRW Bedenken gegen den von SPD und Grünen eingebrachten und mehrheitlich gefassten Beschluss zum Kraftwerksstandort Datteln erhoben. Die heutige Antwort der Landesregierung ist klar und eindeutig: Sie begrüßt die Entscheidung der Verbandsversammlung und verwirft Klinks Bedenken. "Die gewählte Vorgehensweise scheint geeignet, zu einer rechtssicheren Entscheidung zu gelangen", so die Staatskanzlei wörtlich in ihrem Antwortschreiben.

 

Weiterbau des 1050 MW-Kohlekraftwerks Datteln IV - Grüne Zielabweichung?
(12. November 2010)

Die Vorgeschichte

Der Landtagsbeschluss, der 2009 auf Initiative der Regierung Rüttgers den § 26 aus dem Gesetz zum Landesentwicklungsprogramm NRW hebelte, war ein maximal deutliches Signal. Der Energieversorger E.ON hatte das Scheitern seines 1055-Megawatt-Kohlekraftwerksprojektes in Datteln am obersten deutschen Verwaltungsgericht nicht hingenommen, obwohl die Richter dem Projekt, ausgezeichnet begründet, massenhafte und tiefgreifende Planungs- und Abwägungsfehler bescheinigten. E.ON suchte intensiv nach Möglichkeiten, das angefangene und dann gerichtlich gestoppte Projekt weiter zu bauen, hatte dann mit der Streichung des § 26 LEPro eine Generalabsolution für klimapolitische Abstinenz der Landesregierung und der Energieversorger gefunden und mit dem Landtagsbeschluss, auch für das Kohlekraftwerk Datteln, in der Hand.

Denn der § 26 LEPro hatte verlangt, Entwicklungspläne des Landes NRW an eine umweltverträgliche Energieversorgung, den Einsatz Erneuerbarer Energien und die Ausschöpfung der Möglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung zu binden.

Nach dem Wegfall des § 26 LEPro hätte der Regionalplan auf das Baugelände und das Bauprojekt, vielleicht mit ein paar nachrangigen Schutzauflagen für das FFH-Schutzgebiet der Lippeauen oder der Abstände zur Wohnbebauung hin, geändert werden können. Und ein neuer B-Plan der Stadt Datteln, diesmal verfahrensfehlerfrei und vielleicht sorgfältiger abgewogen, hätte den Ball der Regionalplanung aufnehmen und den Weiterbau der Mega-CO2-Schleuder Datteln IV möglich machen können. 0,73% des bundesweit zur Verfügung stehenden CO2-Kontingents soll allein dies Kraftwerk - nach Angaben von E.ON - in Anspruch nehmen.

So wird es aber wohl nicht mehr gehen. Jetzt, Ende des Jahres 2010, haben wir eine rot-grüne Landesregierung, die mit einer Koalitionsvereinbarung (auf der Seite 27) ihre Absicht bekundet hat, den § 26 "in der bewährten Fassung wieder in das LEPro" einzufügen. Außerdem legte sich Rot-grün (auf Seite 32f.) fest, für das E.ON-Kraftwerk in Datteln nur insofern "Vertrauensschutz" zu gewährleisten, als das Projekt durch die rot-grüne Landesregierung mit ihren neuen, ehrgeizigen Klimaschutzzielen landesrechtlich nicht schlechter behandelt werden solle "als zum Zeitpunkt der Antragstellung". Der Zeitpunkt lag weit vor der Rüttgers-Streichung von § 26, aber auch nicht so weit zurück, dass es den § 26 mit seiner Bindung der Landes- und Regionalplanung an eine Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und an umweltgerechte Energieerzeugung nicht gegeben hätte. Die alte E.ON-Strategie wird deswegen mit der neuen Landesregierung nicht aufgehen, wenn man diese rot-grüne Regierung nicht zum Aufgeben der Koalitionsvereinbarung an zwei Punkten bringen kann. Das ist aber ein eher unwahrscheinlicher Fall.

Kommt ein Zielabweichungsverfahren?

E.ON verfolgt deswegen den Weiterbau von Datteln IV nach allem, was davon derzeit nach außen dringt oder zeitungsmäßig publik wird, nun mit einem regionalplanerischen Zielabweichungsverfahren. Das ist ein vereinfachtes Verfahren der Änderung eines Regionalplans nach § 24 Landesplanungsgesetz. Darüber wird und muss alleine die Regionalplanungsbehörde - hier des Ruhrgebiets - entscheiden. Politischen Gremien wie ein Regionalrat oder die Landesregierung können darüber nicht entscheiden. E.ON kann als eine "Person des Privatrechts, die die Ziele der Raumordnung zu beachten" hat (§ 24 (2) LPlG), ohne weiteres einen Antrag auf Zielabweichung stellen. Die Regionalplanungsbehörde muss den Antrag prüfen, kann ihm folgen, aber durchaus auch zu dem Schluss kommen, dass der Antrag gegen geltendes Recht grob verstößt und deswegen abschlägig beschieden werden muss.

Die Rolle von Landesregierung und Regionalrat im Zielabweichungsverfahren ist nicht die der Entscheider. Sie sind vielmehr Beteiligte am Verfahren - der Regionalrat direkt und die Landesregierung indirekt durch fachlich betroffenen Behörden -, die durch ihren Konsens untereinander in der Sache und mit der örtlich zuständigen Gemeinde, eine wesentliche Voraussetzung für die Entscheidung der Regionalplanungsbehörde, - hier also die Voraussetzung der Entscheidung des Planungsdezernenten des RVR, schaffen. Die 'fachlich berührten Behörden und Stellen' und der Regionalrat haben ihr "Einvernehmen" zu erklären. Die Voraussetzung, mit den fachlich berührten Behörden etc. ein Einvernehmen herzustellen, führt im Ergebnis aber dazu, dass die Abweichungsentscheidung nur im völligen Einverständnis mit den Beteiligungsbefugten geht. Eine Entscheidung ist ohne ihre Zustimmung nicht möglich.

Schon der Beschluss eines einzigen Beteiligten, er könne sein Benehmen für die Zielabweichung im Regionalplan durch Datteln IV nicht erklären, müsste also zur Beendigung des Zielabweichungsverfahren führen. Denn das ist der Wortlaut des erste Satzes des § 24 LPlG zum Zielabweichungsverfahren: "Abweichungen von Zielen der Raumordnung, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, können im Einzelfall ohne Durchführung eines Planänderungsverfahrens zugelassen werden, bei Regionalplänen im Einvernehmen mit dem Regionalrat, mit den fachlich betroffenen Behörden und Stellen und der Belegenheitsgemeinde ...".

Offensichtlich hatte der Gesetzgeber nur marginale Änderungen eines Raumordnung- oder Regionalplans im Auge, über die sich die Beteiligten leicht einigen können würden, für die er Zielabweichung möglich machen wollte, nicht aber Vorhaben von der Größenordnung und Bedeutung des Kohlekraftwerks Datteln IV. Das zeigt auch die zweite Bedingung, unter deren Voraussetzung Zielabweichung zugelassen werden kann, nämlich dass Projekte "die die Grundzüge der Planung nicht berühren".

Standortentscheidungen der Regionalplanung sind - nach allgemeiner Meinung - den Aufgaben und Leitvorstellungen einer nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtet, wirtschaftliche Nutzungsansprüche, Klimaschutz und ökologische Ansprüche räumlich so in Einklang zu bringen, wie das das Landesentwicklungsprogramm NRW vorsieht. Diese Steuerungsfunktion prägt Gegenstand und Inhalt des regionalplanerischen Abwägungsprogramms. Auch für die Zielabweichung von Regionalplänen muss davon ausgegangen werden, dass sie durch voraus gegangene Abwägung entstandene Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Raumordnungszielen und den Ausgleich der Interessen in der Grundkonzeption der gesamten Landesplanung nicht ins Wanken bringt oder gar zerstört.

Im Gegensatz zur Planänderung müssen bei der Zielabweichung die Festsetzungen des Landesentwicklungsprogramms NRW eben "unberührt" bleiben. Es wird einem Vorhabenträger lediglich ermöglicht, für den konkreten Fall von der Zielaussage ein wenig abzurücken. Je deutlicher sich die Abweichung von der Zielaussage unterscheidet, desto eher sind die Grundzüge der Planung berührt. Würde eine Zielabweichung von der Größenordnung von Datteln IV zugelassen, wären nach meiner Auffassung die klimapolitischen Ziele des § 26 LEPro für die Energieerzeugung so gut wie vollständig konterkariert - mit der Folge, dass die Grenze der "Grundzüge der Planung" des LEPro erreicht wären. Wuppertalinstitut und der BUND könnten diese Auffassung sicher mit den einschlägigen Berechnungen für die Emission von CO2 von Energieerzeugungsanlagen in NRW hinterfüttern.

Unter den klimapolitischen Perspektiven der Koalitionsvereinbarung von 2010, die ehrgeizigere Minderungsziele verfolgt als der § 26 LEPro, wäre ein 1055 MW-Kohlekraftwerk unter gar keinen Umständen mehr, auch nicht in einem Planänderungsverfahren, genehmigungsfähig.

E.ON wird die Auffassung vertreten, dass ihr 1050 MW-Kohlekraftwerk die Grundzüge der Landes- und Regionalplanung für Datteln und Umgebung unter Einschluss des § 26 LEPro offensichtlich nicht berühre, weil die Regionalplanung Münster bei Antragstellung 2006 ihr ok. für das Projekt besorgt hätte - durch die 4. Änderung des GEP, Teilabschnitt Emscher-Lippe - und Landesbehörden das damals nicht beanstandet hätten. Das kann aber daraus nicht geschlossen werden. Es können durchaus falsche Entscheidungen von beiden getroffen worden sein, und es hat sie damals nur niemand Befugtes beanstandet. Der Landwirt, der gegen den Kraftwerksbau klagte, war damals der Meinung, dass falsche Entscheidungen getroffen worden sind, konnte aber nicht gegen den Regionalplan (und seine Änderungen), sondern nur gegen den Dattelner B-Plan klagen.

Interessanter Weise haben die Richter im Normenkontrollverfahren des Klägers jedoch nicht allein zum Dattelner B-Plan 105 Stellung bezogen und ihn für ungültig erklärt. Es wird bisher leider zumeist übersehen, dass das Datteln-Urteil vom 03.09.2009 umfangreich auch zu Regionalplanung und Landesplanung Stellung genommen hat.

Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen

Diese letzte Anregung halte ich jedoch nach allem, was ich dazu aus der kommentierenden Literatur dazu weiß, für nicht richtig. Die Gründe sind weiter oben genannt. E.ON wird ihren Antrag auf Zielabweichung aus planungspolitischen Gründen sicher auf diese Passage des Datteln-Urteils beziehen.

Festzuhalten ist aber aus meiner Sicht:

"Heilen" kann man durch ein zurecht geschustertes Zielabweichungsverfahren die Unwirksamkeit der 4. Änderung des LEP, Teilplan Emscher-Lippe nicht. Dazu habe ich oben weiter ausholen müssen und seine Bedeutung als Mittel für kleinere, vorhabenbezogene Korrekturen der Raumordnung und Regionalplanung darstellen müssen. Der Fall Datteln eignet sich eben für ein solches Zielabweichungsverfahren nicht.

Aus heutiger Sicht wird mit dem Vorhaben des Kohlekraftwerks eindeutig gegen § 26 LEPro verstoßen, der durch seine Reihung von Anforderungen erkennen lässt, dass der CO2-Ausstoß von Kohlemeilern als ein schwerwiegendes umweltpolitisches Problem vom Gesetzgeber erkannt worden war und zur CO2-Minderung beitragen sollte. Und § 26 LEPro ist u.a. die landesplanerische Rechtsgrundlage, auf der nach der Koalitionsvereinbarung und dem Vertrauensschutz, der darin fixiert wurde, auch heute über eine Zielabweichung zu entscheiden wäre.

Der Baustopp für das Kohlekraftwerk Datteln steht. Es ist eine Ente, dass E.ON vor Gericht versucht, wie die Rheinische Post meint, die juristisch gestoppte Fertigstellung des 1,2 Milliarden Projekts vor Gericht zu erstreiten. E.ON kann das wohl doch nicht so richtig. Da wäre es natürlich interessant, wenn man der Klimaschutz-Partei anhängen könnte, sie kungele derzeit in Nordrhein-Westfalen und dem Ruhrgebiet durch ihr Führungspersonal an einer "Heilung" der Klatsche herum, die sich E.ON als Betreiber des Projekts und die Stadt Datteln als Gefälligkeitsplaner für die widerrechtliche Genehmigung des Super-Kohlekraftwerks Datteln IV vor dem Oberverwaltungsgericht abholen mussten.

Langweilig aber richtig ist: Weder ist bisher die rot-grüne Minderheitsregierung auf dem Weg, ihrem "Vordenker" Harry K. Voigtsberger, Superminister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr , zu folgen, der sich jüngst zum Kraftwerksbau in Datteln bekannte und den Kohlenmeiler als "einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz" umzuetikettieren versuchte. Sie ließ ihn ins Leere laufen. Meinem Freund, dem durchaus bis dato sehr verdienstvollen grünen Chef der Planung im RVR, Thomas Rommelspacher, blüht Ähnliches. Er denkt zwar über ein angeblich unabweisbares regionalplanerisches "Zielabweichungsverfahren" zu Gunsten des Weiterbaus nach, er findet aber dafür weder bei den Grünen in Datteln und Waltrop oder im Ruhrgebiet, noch bei der grünen oder roten Fraktion in der Verbandsversammlung Unterstützung.

Ich halte ein Zielabweichungsverfahren für den Weiterbau von Datteln IV für versuchten Mord am Klimaschutz in NRW, eine Einladung zum Selbstmord der nordrhein-westfälischen Grünen und für ein juristisches Unding. Mein Rat an die "Beteiligten", wenn es doch kommen sollte: Das "Benehmen" mit der Regionalplanungsbehörde verweigern, - und eben dies zu Protokoll zu geben.

 

Die Ratspräsidentschaft Frankreichs in der EU lässt nichts Gutes erwarten - auch nicht in Fragen der Stadtentwicklung
(9. Juni 2008)

Frankreich übernimmt im Juli die Ratspräsidentschaft. Im Rahmen der deutschen EU-Rats-Präsidentschaft 2006-2007 wurden am 27. Mai 2007 zwei politische Strategiedokumente zum so genannten wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt / der Kohäsion Europas beschlossen, eine Territoriale Agenda und eine Leipzig Charta zur nachhaltigen Europäischen Stadt. Diese Dokumente zielten darauf, den Zugriff der EU auf die Entwicklung ihrer Großstädte in die Wege zu leiten. Es ist zu erwarten, dass Frankreich und seine Regierung den Zugriff verschärfen werden.

Mit der Territoriale Agenda und Leipzig Charta 2007 sollte Stadtentwicklung in Europa mit dem Lissabon-Konzept der Europäischen Union harmonisiert werden, um die EU als erfolgreichere Konkurrentin auf globalen, neoliberalisierten Märkten positionieren zu können. Befürchten muss man leider von der französischen Ratspräsidentschaft in der Stadtpolitik katastrophale Vertiefung dieser Orientierung, die die französische Regierung bereits in Paris exekutiert: Wohnungsnotstände, protestierende Obdachlose und Immigranten, vernachlässigte und im Aufstand befindliche Vorstädte, kurz die Verschärfung von sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Auseinandersetzung in der Stadt - und ein paar Euro für diese Politik von der EU oben drauf. Zu fürchten sind auch eine Entdemokratisierung von Kommunalpolitik und der Rückschnitt und die Privatisierung öffentlicher Wohnungsversorgung, d.h. Ausschluss größerer Teile der europäischen Bevölkerung davon und von kaum noch bezahlbaren allgemeinen Dienstleistungen wie angemessener Energieversorgung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Service von Bus und Bahn.

Mittlerweile wurde verabredungsgemäß auf der Ebene der Konferenzen der Europäischen Minister für Raumordnung, Regionalplanung und Stadtentwicklung die Diskussion über den Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse von Leipzig begonnen. Deutlicher als in Leipzig hat sich nun auch der deutsche Minister für Raumordnung jetzt auf die Seite der Lissabon-Wende geschlagen. Minister Tiefensee (SPD), stellt in Frage, ob EU überhaupt in Zukunft noch mit Regionalmitteln Krankenhäuser, Gründerzentren oder Autobahnen bauen solle - unter Verzicht auf Maßnahmen der Unternehmensförderung. Man ahnt, wohin die Reise gehen soll und dass es dabei kein Veto Deutschlands geben wird.

2007 haben die Dokumente von Leipzig, nach Auskünften aus der Präsidentschaft der Leipzig Konferenz, dem Bundes-Ministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung 200 kritische Stellungnahmen provoziert. Auch eine Demonstration in Leipzig mit 2000 Teilnehmern reagierte, und zwar kritisch. Dieser Widerstand könnte sich über das Europäische Sozialforum in Malmö und die deutschen Planerverbände verbreitern. Mit Knut Unger arbeite ich derzeit an einer ausführlichen Kritik der Leipzig Charta, die wir als integralen Bestandteil der Lissabon Strategie dekonstruieren. Sie ist leider nicht, wie sich das die städtebauliche und kommunalpolitische Community erträumt, nämlich der Gegenentwurf dazu.

 

Osterbotschaft: Untergangsstimmung auf Cannes' MIPIM
(12. März 2008)

Jedes Jahr im Frühling trifft sich an der Côte d'Azur die globale Immobilienbranche und das, was sich dafür hält, für deutsche Oberbürgermeister mittlerweile ein Muss. 28.000 Besucher wurden dies Jahr auf dem "Marché International des Profesionelles de l'Immobilier (MIPIM)"in den Messehallen von Cannes gezählt - zumeist nicht in frühlingshafter Aufbruchstimmung. Erstmals seit Jahren macht sich die Branche, in der Erfolgsmeldungen und vergoldete Zukünfte zum professionellen Auftritt gehören, Sorgen. Die geplatzte Immobilienblase in Spanien stürzte kürzlich eines der größten spanischen Immobileinunternehmen, Colonial, in die Krise. Am Eröffnungstag der MIPIM brach der Aktienkurs von Gecina, einer führenden französischen Immobilienfirma, dramatisch ein. Der Kurs der deutschen Hypo Real (Estate) geht täglich durch größere Tiefen, die Aktien der Gagfah haben zwei Drittel ihres Emissionswertes eingebüßt. Keine Frage, die Hausse ist in Europa vorbei. Die US-amerikanische Subprime Loans Krise hat die Immobilendealer erreicht.

Käufer zögern, die Zinsen steigen, die Investitionsbanken sind durch die Milliardenverluste bei der Spekulation auf Subprime Loans ernsthaft klamm. Tausende von Gläubiger haben ihre Rechtsanwälte in Marsch gesetzt und bedrängen sie mit weiteren Forderungen. Gerade haben sich die Notenbanken der USA, Europas und Japans erneut auf die zweite große Finanzspritze für Banken geeinigt, um ihre Liquidität zu sichern. Nach der Pleite der Bear Stearns Fonds im Juni 2007 verhandelt nun einer der größten Finanzinvestoren weltweit, der Hedgefonds Carlyle Capital Corp. (CCC) mit seinen Gläubigerbanken, um einen Notverkauf seiner Milliarden schweren Wertpapierbestände zu verhindern. Anleger reifen schon Kapital in der Höhe von 5 Mrd. Dollar ab. Ein weiterer Abzug von 16 Milliarden droht bereits (SZ 60, 11.03.08, 27).

Zu Notverkäufen von Wohnungsbeständen könnten aber auch die Fondsinvestoren zwingen, die in den letzten drei bis fünf Jahren groß in das Wohnimmobiliengeschäft in Deutschland und Europa eingestiegen sind, ihre Anleger mit Gewinnmargen von 20% und mehr köderten, und ihre Käufe zu 80-90% mit Krediten finanzierten, vermutlich mit eher kurzfristigen Krediten. Das ging so lange gut, wie die Preise und Mehrfachverkäufe in Gang kamen, die Zinsen niedrig blieben und die Banken mitspielten. Alle diese Bedingungen stimmen jetzt nicht mehr. Jetzt drohen Anschlussfinanzierungen, und die Banken werden die Werte der beliehenen Bestände genauer ansehen. Das Massengeschäft mit dem Verbriefen von Hypotheken ist durch die Subprime Loans Krise definitiv ausgetrocknet. Analytiker erwarten einen Einbruch des Geschäfts, im Bereich der Gewerbeimmobilien allein um 73% für 2008. Der von internationalen Finanzinvestoren heimgesuchte und gesteuerte Teil der deutschen Immobilienbranche wird sich der Krise nicht entziehen können. Wer die Finanzinvestoren bisher angebetet hat, wird Grund haben, erneut zum Himmel flehen: Herr lass den Kelch an uns vorüber gehen.